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LANGFRISTIGER ZUGANG - 2. TEIL DER REGELUNG

zum Zugang zur WZ-Datenbank

Dieser Teil gilt für diejenigen Mitarbeiter, die zwar einen oder mehrere Monate erledigt haben, aber die Mitarbeit am WZ-Projekt beendet haben, ohne daß dabei Krankheiten, Unfälle oder familiäre Katastrophen der Grund waren und die nicht Mitglieder bei FAMILIA AUSTRIA sind. Wie können diese die Daten nutzen, wenn ihre Anspruchsberechtigung nach beigesteuerten Monaten (siehe 1. Teil) eben abgelaufen ist?

Nach dem Abschluß des Projekt gilt die Regelung für alle Mitarbeiter.