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Anmerkungen zu den Abschriften von:

I-O, I-Z, I-N • 1730 - 1787 • 3207 • Je V 7 • Dolní Domašov, Adolfovice, Filipovice (hier nur der Teil I-O)und

N, Z, O • 1730 - 1784 • 3201 • Je V 1 • Dolní Domašov, Adolfovice, Horní Domašov (hier nur der Teil O)

Die jeweiligen Abschriften wurden nach Möglichkeit buchstabengetreu vorgenommen. Der Buchstabe „ÿ“ wurde durch „y“ ersetzt. Buchstabenverdoppelungen wurden soweit erkennbar übernommen – Ausnahme: statt „Bernnert“ wurde nur „Bernert“ geschrieben.

Das Register enthält gegenüber der Matrikel einige Fehler. So fehlt eine Trauung völlig, einige Jahreszahlen wurden falsch wiedergegeben. Auch fehlen in wenigen Angaben die Ehefrauen, die aber in der Matrikel genannt werden.

Insbesondere hat der Registerschreiber die Namen vereinheitlicht und die Namen, wie sie wohl im 20.Jahrhundert in den Orten vorgekommen sind, geschrieben. So hat er z. B. die Vornamen „Hannß“,„Hanns“, „Johann“, „Johannes“ – die in der Matrikel unterschiedlich geschrieben werden – im Register durchgängig zu Johann übertragen. Der Familienname „Barg“ – so in der Matrikel – wird im Register „Parg“ wiedergegeben. In der Matrikel werden für einige Jahre die Namen „Bernert“ als „Bernerth“,„Streit“ als „Streith“ angegeben. Hier habe ich die jeweilige Schreibung der Matrikel übernommen.

Schwierig ist der Name „Nütsche“, „Nitsche“, „Nütsch“, „Nitsch“. Wenn bei den Männern „Nütsche“/ „Nitsche“ in der Matrikel steht, habe ich das so übernommen, ebenso, wenn „Nütsch“ oder „Nitsch“ steht. Da bei den Frauen der Geburtsname immer im Genitiv beim Vater wiedergegeben wird, „Nütsches“ bzw. „Nitsches“, habe ich grundsätzlich „Nütsche“ bzw. „Nitsche“ geschrieben. Die richtige Schreibung könnte man nur in der Taufmatrik finden.

Der Buchstabe „s“ bzw. „ß“ wurde im Register in der Regel zu „s“ vereinheitlicht, in der Matrikel und so auch in der Abschrift wurde die jeweilige Schreibung übernommen.

Auffallend war noch, dass erheblich mehr Witwer als Witwen wieder geheiratet haben. Bei den Witwen, die wieder heiraten, wird immer als Familienname der Name des verstorbenen Partners angegeben. Weiterhin ist aufgefallen, dass, wenn ein Elternteil angegeben wurde, dies immer der Vater war. Unehelich geborene Kinder traten anscheinend nicht als Ehepartner auf. Stammt der Mann nicht aus den Orten Thomasdorf usw., fehlt oft die Angabe des Vaters.

Bei der Statusbezeichnung des Ehemannes kamen u. a. folgende Begriffe vor: „arbeitsame Junggeselle“ – wahrscheinlich Bauer oder Hausmann, Gärtner usw. – , „ehrsame Junggeselle“ – wahrscheinlich Handwerker – , „arbeitsamer“ – wahrscheinlich schon älter an üblichen Heiratsjahren.

Helmut Bernert, Januar 2012