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Liebe Kolleginnen und Kollegen!

Das Gerichtswesen in der frühen Neuzeit (bis 1848/50) hat sich von unserem heutigen stark unterschieden.
Die Gerichtsbarkeit war von der sozialen Gruppe abhängig.
Die Kirche urteilte selbst über Kleriker und Ordensleute.
Die Landmarschallische Gericht urteilten über landständische Adelige.
Die Universitätsgerichte urteilten über Lehrende, Studenten, Universitätshandwerker und deren Familien.
Die Militärgerichte urteilten über Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften.
Das Hofmarschallische Gericht urteilte über Vergehen und Verbrechen in der Wiener Hofburg und anderen kaiserlichen Schlössern sowie Angehöriger des Kaiserhauses
usw.

Der überwältigende Teil der Bevölkerung aber unterlag der Gerichtsbarkeit der Landgerichte.
Wobei die Stadt- und Marktgerichte zwar anders hießen, aber ganz ähnlich funktionierten.

Eine Arbeitsgemeinschaft unserer Familia Austria hat das Protokoll des Landgerichts Hardegg in Niederösterreich 1671 – 1723 komplett transkribiert und jeden der 38 Fälle erläutert.
Unser Herr Dr. Helmut Walla hat eine ausführliche Einführung über das Gerichtswesen dieser Zeit verfaßt.
Bei den Stadt- und Markt-Gerichten war es durchaus ähnlich, ebenso in den anderen habsburgischen Ländern im Heiligen Römischen Reich.

D.h. man sieht hier sehr schön, mit welchen Fällen sich so ein Landgericht befassen mußte, wie korrekt und systematisch die Verhöre durchgeführt worden sind, wie die Strafen waren usw.
Man sieht auch, wie falsch viele heute verbreiteten Klischees bzgl. Folter, Todesstrafe und Hexenwahn sind.

Diese Nr. 18 unserer Schriftenreihe ist noch bis Monatsende August 2024 für alle Mitglieder unserer Familia kostenlos, wir ersuchen lediglich um die Versandspesen.
Alle Anderen können sie gegen eine Mindestspende + Versandspesen erhalten.

Falls Sie also daran interessiert sind, schreiben Sie bitte bald an die Bestell-Adresse.
https://www.familia-austria.at/index.php/schriftenreihe/1850-band-18-und-befiehlt-sich-gott-und-der-obrigkheit-protokolle-des-landgerichts-hardegg-1671-1723

Bestellungen bitte ausschließlich an:
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Geben Sie bitte auch immer die gewünschte Zustellungs-Adresse an (das gilt auch für Vereinsmitglieder, denn Sie könnten ja übersiedelt sein.)
Vereinsmitglieder werden gebeten möglichst auch ihre Mitgliedsnummer anzugeben.